Schulkonferenz
Gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter und gewählte Lehrkräftevertreterinnen und Lehrkräftevertreter bilden zusammen jeweils für zwei Schuljahre die Schulkonferenz. Den Vorsitz hat die Schulleitung, die mindestens zweimal im Schuljahr zu einer Schulkonferenzsitzung einlädt.
Die Schulkonferenz berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann Empfehlungen abgeben. Dazu gehören Entscheidungen z. B. über das Schulprogramm, über Grundsätze für die Einrichtung und den Umgang mit freiwilligen Unterrichts- und Betreuungsangeboten, über Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten, über Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht.